SICHER ZU UNSEREN VERANSTALTUNGEN - Stand 14.04.2022

Aufgrund der 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung vom 14.04.2022 enfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen. Es wird jedoch nach wie vor empfohlen in Innenräumen eine FFP2 Maske zu tragen. Es gibt keine G-Kontrollen beim Zutritt zu Veranstaltungen. Weiters wird nach wie vor das Einhalten der allgemeinen Hygieneempfehlungen und das Einhalten eines angemessenen Abstands zu Personen außerhalb ihres Haushalts bzw. ihrer Besuchergruppe empfohlen.

Details zu allen verschobenen bzw. abgesagten Veranstaltungen finden sie hier auf unserer Website bei den jeweiligen Produktionen.

VERSCHOBENE bzw. ABGESAGTE VERANSTALTUNGEN

THE CHIPPENDALES - Get Naughty! Tour 2020 und 2021
DER KLEINE PRINZ - Das Musical Tour 2021 und 2022
CHINESISCHER NATIONALCIRCUS - China Girl Tour 2021
DAS PHANTOM DER OPER - Von Deborah Sasson und Jochen Sautter Tour 2021 und 2022


Damit Sie bald wieder Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungen genießen können, wurde am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann.

Das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.

Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetz zwei Ziele: Zum einen werden KundInnen vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter aufgrund der hohen Vorinvestitionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Zum anderen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant werden, und das vielfältige Veranstaltungsleben Österreichs bleibt auch in Zukunft erhalten.

Ab 01.01.2023 beginnt die Rücklösemöglichkeit von Gutscheinen für Veranstaltungen die im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 stattgefunden haben. Ab 01.01.2024 können Gutscheine von Veranstaltungen die im 2. Halbjahr 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 stattfinden hätten sollen rückgelöst werden. Weitere Informationen finden Sie ab 01.01.2023 hier.

Gutscheine können auch weiterhin auf alle Veranstaltungen der Konzertdirektion Schröder GmbH eingelöst werden. Gutscheine sind übertragbar und können daher auch verschenkt werden.

Weitere Details und FAQ's zur Gutscheinlösung finden sie auf oeticket.com/veranstaltergutschein